Ich übernehme Mandate im Bereich der verwaltungs- und sozialrechtlichen Teilgebiete des Gesundheitsrechts, insbesondere aus dem
- ärztl. Berufsrecht
- Vertragsarztrecht
- Ärzteversorgungsrecht
- Krankenhausrecht
- Krankenhausfinanzierungsrecht
daneben im Einzelfall auch sonstige verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche oder versicherungsrechtliche Angelegenheiten, soweit nicht die Gefahr einer Interessenkollision besteht.
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