Rechtsanwalt Ulrich Hübschmann
Gesundheitsrecht / Arztrecht / Krankenhausrecht 

Ich übernehme Mandate im Bereich der verwaltungs- und sozialrechtlichen Teilgebiete des Gesundheitsrechts, insbesondere aus dem  

  • ärztl. Berufsrecht 
  • Vertragsarztrecht
  • Ärzteversorgungsrecht
  • Krankenhausrecht
  • Krankenhausfinanzierungsrecht

daneben im Einzelfall auch sonstige verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche oder versicherungsrechtliche Angelegenheiten, soweit nicht die Gefahr einer Interessenkollision besteht.



                                                                         



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